Die Templer: Statutenbuch des Ordens der Tempelherren

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Beschreibung

Die Templer: Statutenbuch des Ordens der Tempelherren
von Friedrich D. Münter

416 Seiten, in Leinen gebunden, nummeriert, einmalige auf 500 Stück begrenzte Auflage, ISBN 3-937592-00-8.

Kurzbeschreibung

… als Hugo de Paganis († 1136), ein adeliger Herr aus der Gegend von Troyes, um 1120 mit einigen anderen Rittern zum Patriarchen von Jerusalem aufbrach, hatte er an nichts weniger gedacht als daran, eine Geheimgesellschaft ins Leben zu rufen. Sein erklärtes Ziel war es schlichtweg, Christus zu dienen in Armut, Keuschheit und Gehorsam, wie viele Angehörige geistlicher Orden. Das besondere an seinem Anliegen war, dass dieser Dienst vor allem mit der Waffe in der Hand vollzogen werden sollte. Und das war auch nötig, denn die in der Folge es Ersten Kreuzzuges errichteten katholischen Reiche lagen in ständigem Kampf mit den umwohnenden Arabern, die auch jede nicht hinreichend geschützte Karawane unbewaffneter Pilger angriffen. Jacob von Molay, der letzte und legendäre Großmeister der Templer, starb 1314 auf dem Scheiterhaufen. Er soll noch Papst und Kaiser vor Gottes Gericht geladen haben – die tatsächlich beide, binnen Jahresfrist, das Zeitliche segneten.

Einführung von Dr. Peter Dinzelbacher: „Der historische Tempelorden“.
Das Statutenbuch des Ordens der Tempelherren von 1794 wird von seinem Herausgeber D. Friedrich Münter nicht nur als Originalquelle wiedergegeben, sondern mit akribischer Genauigkeit sind auch die Protokolle der Gerichtsverhandlungen an den entsprechenden Stellen eingefügt. Dadurch zeichnet er wie nebenbei die Geschichte des Tempelordens über die 200 Jahre seines Wirkens hinweg nach. Münter räumt so mit Missverständnissen und Legendenbildungen (Geheimorden, Baphomet, zwei Reiter auf einem Pferd…) rund um die Templer gründlich auf.

Inhaltsangabe

Einführung von Dr. Peter Dinzelbacher: „Der historische Tempelorden“.
8 Kapitel u. a. überschrieben als:
Von der Aufnahme in den Orden.
Von dem Haupt und den Gliedern des Ordens.
Vom Gottesdienst.
Von den allgemeinen Pflichten.
Häusliche Anordnungen. Kriegsstatute.
Vom Kapitel.
Von den Strafgesetzen des Ordens.
Übersicht der Verfassung des Tempelordens.

Zitat

„Immer bleibt die Geschichte dieser ehedem so mächtigen Verbindungen ein lehrreicher Beweis des Einflusses, den religiöser Enthusiasmus, und mit Klugheit angefachter und genährter Gemeingeist auf die Bildung und Wirksamkeit vieler Tausender von Menschen, mehrere Jahrhunderte hindurch, haben können.“ (F. C. Münter)

gescante Auszüge

 

 

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