1949 – hier eine Verfassung, dort ein Grundgesetz

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Beschreibung

1949 – hier eine Verfassung, dort ein Grundgesetz
von Erich Buchholz
112 Seiten, Taschenbuchausgabe, 2009
COMPACT Band 8, 7.50 €

 

Zu den Merkwürdigkeiten dieser Bundesrepublik gehört es, dass sie
keinen Staatsfeiertag ihrer Gründung begeht. Allenthalben könnte man
den Tag der Annahme des Grundgesetzes, den 23. Mai 1949 als einen
solchen betrachten. Auch hat diese demokratisch verfasste Republik
keine Verfassung, eben nur ein Grundgesetz, worin die Möglichkeit
verankert ist, dass es einmal durch eine Verfassung ersetzt wird, die
„von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist“.
Spätestens mit dem Heranreifen der deutschen Einheit 1990 war die Gelegenheit gegeben, eine solche zu erschaffen.
Es kam anders.
Der Autor, ein Jurist, mit den verschiedenen deutschen Rechtsystemen
vertraut, zeichnet die deutsche Geschichte seit 1945 als eine der
verschiedenen Verfassungen auf Landes- und staatlicher Ebene in Ost und
West nach. Auch untersucht er diese in einer vergleichenden
Betrachtung, inwieweit neben den traditionellen Bürgerrechten auch die
sozialen Grund- und Menschenrechte Einzug in die jeweiligen
Konstitutionen gehalten haben.
Wenn man den Artikel 146 richtig interpretiert, dann kommt man nicht
daran vorbei, dass beim Entwurf eines neuen Verfassungstextes und der
Abstimmung darüber ein Weg gefunden werden muss, möglichst große Teile
des Volkes aktiv einzubeziehen und zwar unabhängig von Parlament und
Regierung.
Wie dies geschehen könnte, macht die Geschichte der Verfassung des „Runden Tisches“ 1990 deutlich.

„Mögen die Demokraten in Ost und West, … dafür wirken, dass der
bisher noch unerfüllte Auftrag des geltenden Art. 146 GG endlich
erfüllt wird.“, so der Autor in diesem Band.