Zwangshypotheken: Enteignung der besonderen Art (DVD)

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Beschreibung

DVD ca. 34 min.

Michael Vogt bei Alpenparlament im Gespräch mit
Andreas Popp. Die öffentlichen Finanzen in Deutschland sind
bekanntermaßen in einem dramatischen Zustand. Der Staat wird seine
Bankrotterklärung nur verhindern oder weiterhin hinauszögern können,
indem er die Bürger neben den normalen Abgaben durch besondere Maßnahmen
enteignet.
Eine solche Enteignung wäre auf deutschem Boden nicht neu. Bereits 1923
und 1948 wurde zu staatlichen Zwangshypotheken gegriffen. Bei einer
staatlichen Zwangshypothek wird eine Grundschuld zugunsten des Staates
in die Grundbücher eingetragen. Immobilienbesitzer werden somit
zwangsweise verschuldet und müssen diesen aufgezwungenen Kredit
abzahlen. Die Immobilienwirtschaft hat das deutsche Immobilienvermögen
im Januar 2009 auf knapp 9 Billionen Euro geschätzt. Mit einer
Zwangshypothek über 10 Prozent auf deutsche Immobilien kann sich der
Staat 900 Mrd. Euro beschaffen, die er über Grundschulden besichert.
Eigentum verpflichtet – so steht es im Artikel 14 des Grundgesetzes der
BRD. Diese schwammig gehaltene Formulierung könnte Immobilienbesitzer in
den nächsten Jahren teuer zu stehen kommen. Der Zensus aus dem Mai 2011
stellt vielleicht den ersten Schritt zu einer staatlichen
Zwangshypothek dar. Artikel 14 (3): Eine Enteignung ist nur zum Wohle
der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund
eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der
Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der
Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen
Gerichten offen. Das Grundgesetz schützt Eigentum eben nicht und
rechtlich betrachtet ist eine solche Zwangshypothek problemlos zulässig.
Ökonomisch betrachtet käme eine Zwangshypothek einer besonders
schmerzhaften Steuer gleich. Durch die Beteiligung des Staates am
Immobilienvermögen der Deutschen würde der Fiskus von Eigentümern und
Mietern zusätzliche Gelder abschöpfen und sie an den Rand der Armut oder
in die Obdachlosigkeit bringen. Es erscheint daher nicht zufällig, dass
ausgerechnet in diesem Frühjahr der Zensus 2011 stattfindet.
Überstürzt, schlecht geplant und getarnt als Volkszählung wird das
Immobilienvermögen der Republik durchleuchtet und bewertet. Mit den
gewonnenen Daten lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt eine zwangsweise
Hypothek leichter einführen. Die Massen-Enteignung selbst lässt sich
leicht durch die Bundesbank bewerkstelligen. Grundbücher werden heute
elektronisch geführt und man kann per Knopfdruck binnen Sekunden eine
Hypothek eintragen. Durch bestimmte Formulierungen im Enteignungsgesetz
kann festgelegt werden, dass die Kreditverpflichtungen an einen realen
Wert gekoppelt sind und somit auch beim Kollaps und Abwertung der
Eurowährung nicht entwertet werden. Ein solcher Wert könnte zum Beispiel
in Gold bepreist werden. Damit würde die Zwanghypothek stabil bleiben,
während zur selben Zeit der Wert der Immobile dramatisch fällt.
Massenhafte Zwangsversteigerungen wären die Folge.
Der dringende Rat des Wirtschaftsexperten Andreas Popp: Immobilien
möglichst schuldenfrei stellen und keinesfalls jetzt eine Immobilie auf
Kredit kaufen. Und: Möglichst Reserven in Edelmetallen zulegen, um bei
einer Zwangshypothek sein Dach über dem Kopf nicht in einer
Zwangsversteigerung zu verlieren.

Autor: Vogt, Michael