Horst Mahler – Von der Freiheit des Geistes: Wegen LEUGNUNG inhaftiert

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Beschreibung

Horst Mahler (77). Seit 2009 für 12 Jahre weggesperrt wegen „Leugnung“!
Hanse Buchwerkstatt, Bremen 2013. Broschüre, 11 x 21 cm, 23 Seiten.

 

Leserbrief von Horst Mahler an die FAZ: – Interessant auch für Leser von „Komm heim“
& „Das Ende der Wanderschaft“
leserbriefe@faz.de
zu Reinhard Müller
„Das Deutsche Tabu” – FAZ vom 27.01.2015 S. 8

Sehr geehrte Damen und
Herren,
„geht es um den Holocaust, muss die Meinungsfreiheit weichen“. Das
ist endlich ein
klares Geständnis, dass die Holocaust-]ustiz nichts mit Recht
und Gesetz zu tun hat.
Zwar hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
mit seiner Wunsiedel-
Entscheidung vom 04.11.2009 (1 BvR 2150/08) versucht
diesen Wildwuchs zu
bändigen, ist damit aber nicht durchgedrungen. Reinhard
Müller zieht jetzt einen
Schlussstrich unter den Ausbruchsversuch der
Karlsruher Richter, indem er deren
Entscheidung in das Gegenteil verkehrt.
Liest man diese mit dem Willen sie zu
verstehen, bleibt kein Zweifel, dass
das Verbot der Holocaust-Leugnung sich gegen eine
bestimmte Meinung richtet,
also gegen Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz verstößt. Damit war
die Strafbarkeit der
Holocaust-Leugnung „gekippt“. Herr Prantl von der Süddeutschen
Zeitung hat
das alsbald bemerkt.
Karlsruhe hat diese Revolution getarnt mit einer ad hoc
erfundenen „genealogischen
Grundrechtsschranke“, deren Wirkungsbereich die
Verfassungsrichter sorgfältig
eingegrenzt haben. Danach darf der Gesetzgeber
mit Verboten gegen die Äußerungen
bestimmter Meinungen einschreiten, wenn
diese ein G u t h e i ß e n der historischen
„nationalsozialistischen Gewalt-
und Willkürherrschaft” im Sinne von „systematisch
begangenen schweren
Menschenrechtsverletzungen… wie sie historisch wirklich
geworden sind“ (WuE
Abs. 106) zum Ausdruck bringen.
Das Kunststück, die Behauptung ein Verbrechen
habe gar nicht stattgefunden, als
Gutheißung eben dieses Verbrechens
einsichtig zu machen ist noch niemandem
gelungen.
Genau das hätte Reinhard
Müller wenigstens versuchen müssen, um die Holocaust-
Leugnung mit der
Brechstange der frisch geschmiedeten „genealogischen
Grundrechtsschranke“ aus
dem garantierten Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1
GG
herauszubrechen.
Unrichtig ist auch die Behauptung, die Leugnung oder
Verharmlosung des Holocaust
werde „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Iahren
oder Geldstrafe bestraft“. Ich bin im Alter
von 73 Iahren mit einer
Freiheitsstrafe von 12 Iahren allein wegen vermeintlicher
Holocaust-Leugnung
belegt worden. Das ist ein lebenslänglicher Freiheitsentzug.
Ich hätte mal
lieber die Einkommenssteuer hinterziehen sollen.
Mit freundlichen
Grüßen
Horst Mahler