HAARP, MINDCONTROL UND WISSENSCHAFTLICHER IRRSINN

29,90

Artikelnummer: antiquarisch Kategorie:

Beschreibung

antiquarisches Restexemplar

Auch die Dunkelheit macht Musik

von B. Free (Roger Werner) & Dr. Hynaar (Heiner Gehring)

272 S., Abb., DIN A5, Pb., ISBN 3-935095-13-9

Atomwaffen hielten die Welt jahrzehntelang in Atem, bedrohten Ost und West. Wie es scheint, ist die Ära der nuklearen Bedrohung vorbei. Die USA haben in Alaska ein weitaus monströseres Waffensystem stationiert – HAARP.

Mit Hilfe elektro-magnetischer Wellen sind nicht nur neue Möglichkeiten der Kommunikation und Aufklärung gegeben, nein, auch die Fernbeeinflussung und Ferntötung von Menschen rückt mit diesem Waffensystem in greifbare Nähe. HAARP ist eine Ausgeburt der Hölle, die mit erschreckender Deutlichkeit zeigt, wie eine korrumpierte Wissenschaft am Ende des 20. Jahrhunderts das technisch Machbare umsetzt, ohne Rücksicht auf die sich dabei ergebenden Folgen für unseren Planeten und seine Biosphäre zu nehmen.

Das vorliegende Buch ist eine leidenschaftliche Darstellung der Probleme, die sich aus dem wissenschaftlichen Machbarkeitswahn in Verbindung mit dem Macht- und Gewinnstreben ergeben.

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Russisches Gesetz gegen Psytronic-Waffen

Die russische Duma hat ein Gesetz verabschiedet, das vom Präsidenten Putin unterzeichnet wurde, und seit Juli 2001 in Kraft ist. Gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage wurden in der endgültigen Fassung Abstriche vorgenommen. Da der in Kraft getretene Gesetzestext bislang nur in russischer Sprache verfügbar ist, bezieht sich die nachfolgende Zusammenfassung auf die Textfassung der Vorlage in englischer Übersetzung:

Im Strafgesetzbuch der Russischen Föderation sollen danach in den Paragraphen 221, 355 – 356 die Anwendung, den illegalen Erwerb, Besitz, Transport, das Mit-Sich-Führen, Verkauf, Übergabe und das In-Verkehr-Bringen von verbotenen elektromagnetischen, Infra- und Ultrasound- und anderen derartigen Sendern, die dazu geeignet sind, Leid zuzufügen, unter Strafe gestellt werden. Gefängnisstrafen von mehreren Monaten bis zu 12 Jahren sind vorgesehen. Auch ist die Weitergabe von Bauanleitungen, Schaltplänen oder anderer Informationen zur Herstellung oder Anwendung dieser Waffen unter Strafandrohung gestellt.

Die Notwendigkeit einer solchen Gesetzgebung wird im Anhang damit begründet, daß der wissenschaftlich-technische Fortschritt sie notwendig gemacht habe. „Die Prozesse in unserer Gesellschaft, die dieser Entwicklung folgen, enden ziemlich oft mit negativen Konsequenzen, weil eine einzige wissenschaftliche Erfindung im Bereich heimlicher Feed-back-Kontrolle (remote control) oder zur Zerstörung menschlichen Materials zu einer grundsätzlich neuen Art von Verbrechen ohne gesetzliche Reglementierung führt. Gegenwärtig ist das zusätzlich erschwert durch den Mangel an gesetzlicher Kontrolle und die Hilflosigkeit der Verantwortungsträger. Die geltenden Gesetze der russischen Republik haben nur deklaratorischen Wert und stehen nur auf dem Papier; in der Realität greifen sie nicht. Es ist nötig, sich dessen bewußt zu sein, daß eine einfache Person tatsächlich sehr schlecht geschützt ist vor dem eigenmächtigen Handeln von Staatsbediensteten und Kriminellen, und bis jetzt vom Staat ihrem Schicksal überlassen wurde. Im Verzeichnis der Waffen werden die Psy-Waffen, d. h. die Waffen zur psytronischen Beeinflussung, nicht aufgeführt. Diese Anlagen sind Teil von Hardware-Systemen, die dazu geschaffen sind, einen Menschen als biologisches Objekt unter Alltagsbedingungen zu überwachen. In den meisten Fällen werden diese Forschungen und Entwicklungen mit der Anwendung von verschiedenen Arten von Steuerungen zur Beeinflussung eines Menschen geheim gehalten; und diese sind geeignet, ihn zu einem tragischen Ende zu bringen.“

Es folgen ausführliche Beschreibungen der Waffensysteme und ihrer Technologien inkl. Frequenzangaben; auch auf ihre Entwicklungsgeschichte wird eingegangen. Im Anhang Nr. 1 werden die wissenschaftlichen Institute und Firmen namentlich aufgeführt, die in Rußland an der Entwicklung und Herstellung von schädlichen Psytronik-Sendern beteiligt sind.

Der vollständige Entwurf der Gesetzesvorlage steht unter
http://mindcontrol.twoday.net/stories/294711/

Besendungs-Terror ist nach geltendem Recht ein Straftatbestand!

Im deutschen Strafrecht:

Auf eine entsprechende Anfrage hat das Bundesjustizministerium mit Schreiben vom 12. Juni 2001 mitgeteilt, daß seiner Auffassung nach radionische Besendung dem Mobbing zuzuordnen ist:

„Als ‚Mobbing’ bezeichnete Verhaltensweisen sind aber nach geltendem Recht unter verschiedenen Gesichtspunkten strafbar:

So kommt der Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 des Strafgesetzbuches – StGB) in Betracht, wenn das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der krankhafte Zustand, der für eine Gesundheitsschädigung im Sinne des § 223 StGB erforderlich ist, auch durch eine psychische Einwirkung verursacht werden kann (Bundesgerichtshof in: Neue Zeitschrift für das Strafrecht 1997, S. 123).

Ehrverletzende oder verleumderische Äußerungen [….] können – je nach Fallgestaltung – als Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder als Verleumdung (§ 187 StGB) geahndet werden.

Wird der Betroffene zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Methoden veranlaßt, die als Ausübung von Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu bewerten sind, kommt außerdem eine Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht.

Für die Verfolgung und Ahndung dieser Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften) der Länder zuständig. […] Das Bundesministerium der Justiz wird aber die weitere Entwicklung auch unter dem Gesichtspunkt gesetzgeberischen Handlungsbedarfs sorgfältig beobachten.“

Der komplette Schriftwechsel steht unter
http://tinyurl.com/473yy und http://tinyurl.com/3j3xn

Schadensersatz für kanadische MKUltra-Opfer:

„Nach Aussage von CIA-Chef Ted Terner wurde das Programm [MKUltra] in Zusammenarbeit mit 44 Universitäten, 15 Colleges und 80 Institutionen einschließlich Privatfirmen ausgeführt. Geforscht wurde in 3 Krankenhäusern und 3 Besserungsanstalten. Nicht nur in den USA, sondern auch auf den Philippinen, in Japan und in Kanada. Bei der [großen] Anzahl von Menschen, die an den Forschungen beteiligt waren, war es unmöglich, das Ziel des Projektes zu verbergen. Da das Ziel lasterhaft und schadbringend war, konnte man an Orten, wo die Experimente durchgeführt worden waren, die Skandale nicht vermeiden. Das war in Kanada der Fall, wo 50 Menschen beim Gericht bewiesen haben (doch bewiesen!), daß sie zu Opfern einer elektronischen Gehirnwäsche geworden waren und dafür einen Schadenersatz in Höhe von 750 000 Dollar bekamen.“

Übersetzter Auszug aus dem russischen Buch „Zombi“ – Stalker 2000, Kap. 4, von Juri Frolov.

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