Die Der Salzstock Gorleben-Rambow: Fragen zum Verbleib des hochradioaktiven Atommülls

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Beschreibung

Die „Eignungshoffnungslosigkeit“ des Salzstockes Gorleben-Rambow als Endlager für radioaktive Abfälle

von Eckhard Grimmel, Hamburg³)

Übersicht

Die beamtete Eignungshöffigkeit und die faktische Eignungs-Hoffnungslosigkeit

A4

³) Anschrift: Prof. Dr. E. Grimmel, Institut für Geographie, Fachbereich Geowissenschaften, Universität Hamburg, Bundesstr. 55, 20146 Hamburg.

„Es gibt in der Bundesrepublik gar nicht mehr so viele Wissenschaftler, die etwas von Salz verstehen. “

Dr. Helmut Venzlaff (Leitender Direktor und Professor i.R. in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover, früheres Mitglied des Verwaltungsrates des Deutschen Atomforums) bei der Anhörung im lnnenausschuß des Deutschen Bundestages am 23. Juni 1980.

              Einleitung

 

Am 28.01.1988 hat der Verfasser dieser Studie im „Energietechnischen Kolloquium“ der Fachhochschule Hamburg einen Vortrag gehalten, der dankenswerterweise im April 1988 vom Weltbund zum Schutze des Lebens in den Lebensschutz-lnformationen abgedruckt und dadurch einem größeren Interessentenkreis zugänglich gemacht wurde.Im selben Jahr war der Verfasser zum dritten und wohl letzten Mal (nach 1980 und 1984) autgefordert, den Deutschen Bundestag über die Möglichkeiten der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu beraten. Aus seiner 25 Seiten umfassenden schriftlichen Darstellung ergaben sich folgende Konsequenzen:

  1. Sofortige Beendigung des Uranbergbaus sowie des Imports von Uran und Thorium;
  2. Sofortige Beendigung der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in  Karlsruhe, La Hague, Mol oder anderswo;
  3. Sofortige Beendigung des Exports von Kernbrennstoffen und kerntechnischen Anlagen;
  4. Kurzfristige Stillegung der Kernkraftwerke und der Betriebe, welche Kernbrennstoffe produzieren;
  5. Umwandlung der Kernforschungsinstitutionen in Einrichtungen zur Erforschung umwelt- und sozialverträglicher Energieversorgungssysteme;
  6. Staatliche Aufbewahrung und Bewachung der bisher produzierten radioaktiven Substanzen in ober-, besser unterirdischen Bunkern („Zwischenlager“), aus denen eine Rückholbarkeit zwecks optimaler Bearbeitung und Verpackung     („Konditionierung“) für eine spätere Endlagerung gewährleistet ist;
  7. Aufgabe der „eignungshoffnungslosen“ Endlagerstandorte Gorleben, Asse und Konrad;
  8. Aufgabe der „Endlageroption Salz“ nach kanadischem und US-amerikanischem Vorbild;
  9. 9. International koordinierte Erforschung optimaler Endlager-Barrieren-Systeme unter geowissenschaftlicher Regie;
  10. International koordinierte Suche und vergleichende Untersuchung geeigneter Standorte für die Erstellung von Endlager-Bergwerken oder Endlager-Tiefbohrlöchern;
  11. Errichtung, Betrieb und Versiegelung der Endlager unter internationaler Kontrolle (nicht vor dem Jahre 2000);
  12. Umwandlung der Zwischen-und Endlagergebäude in der Region Gorleben in ein  „Museum für technische Fehlentwicklungen des 20. Jahrhunderts“
    (DB 1988, S. 068/069) .

Heute, im Oktober des Jahres 1996, muß der Verfasser feststellen, daß seine Vorschläge zu einer geowissenschaftlich verantwortbaren Entsorgung radioaktiver Abfälle, die er in fast zwei Jahrzehnten vorgetragen hat, von Bundesregierung und Bundesämtern praktisch nicht beachtet worden sind. Deshalb drängt sich ihm der Verdacht auf, daß auch seine Anhörungen im Bundestag lediglich Alibi-Funktionen gehabt haben: Man hat auch Kritiker „berücksichtigt“ (aber deren Vorschläge“ „rücksichtslos“ übergangen).

Weitere bundesparlamentarisch „berücksichtigte“ geowissenschaftliche Kritiker waren: die Geologen Dr. Appel, Prof. Duphorn und Dr. Kreusch sowie der Geochemiker Prof. Herrmann.

Darüber hinaus gibt es zur Zeit etwa 100 weitere Geowissenschaftler in Deutschland, die ein Endlager Gorleben ebenfalls kritisch bis ablehnend beurteilen.

Bedenklich ist nicht nur die Tatsache, daß auch noch in den 90er Jahren Salz als geeignetes Endlagergestein angesehen und der Salzstock Gorleben-Rambow als ein „eignungshöffiger“ geologischer Gesteinskörper bezeichnet wird. Bedenklich ist vor allem die Tatsache, daß am Standort Gorleben bereits ein fertiges Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Leichtbauweise errichtet ist, welches gegen den Widerstand immer größer werdender Bevölkerungskreise rücksichtslos mit Castor-, Pollux- und anderen Transportbehältern bestückt wird, und daß am Standort Gorleben eine sog. Pilot-Konditionierungs-Anlage (PKA) gebaut wird, in der die Verpackung der radioaktiven Abfälle für eine „eventuelle“ spätere Endlagerung im „eignungshöffigen“ Salzstock Gorleben-Rambow „erprobt“ werden soll.

Zwischenlager und PKA sind die sichtbaren Zeichen dafür, daß obskure Personen über eine Endlagerung im Salzstock Gorlehen-Rambow bereits positiv entschieden haben. Dieses Vorgehen läßt erhebliche Zweifel an der Redlichkeit der Verantwortlichen aufkommen, die Entsorgung radioaktiver Abfälle verantwortungsvoll lösen zu wollen.

Im folgenden wird noch einmal zusammenfassend dargestellt, warum der Salzstock Gorleben-Rambow zur Einlagerung radioaktiver Abfälle ungeeignet war, ist und bleibt und welche Alternativen es gibt.

Vorspiel: Geowissenschaft und Politik in den 70er Jahren

Nachdem die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zuerst die Salzstöcke Wahn (Emsland), Lichtenhorst (bei Nienburg/Weser) und Weesen-Lutterloh (bei Celle) als mögliche Endlagerstandorte favorisiert hatte, schlug im Februar 1977 der damalige niedersächsische CDU-Ministerpräsident Albrecht überraschend den Salzstock Gorleben für eine Eignungsuntersuchung vor. Dieser Vorschlag wurde vom damaligen SPD-Bundeskanzler Schmidt sofort akzeptiert.

Um seinen abenteuerlichen Vorschlag wissenschaftlich sanktionieren zu lassen, veranstaltete Albrecht zwischen dem 28.3. und 3.4.1979 in Hannover ein Symposion, an dem er selbst als Zuhörer teilnahm und aus dem er unter anderem heraushörte, daß ein Endlager Gorleben „grundsätzlich sicherheitstechnisch realisierbar“ sei (DA 1979).

Mindestens zwei Jahre vorher hatte allerdings die BGR die Weichen schon in Richtung „Salz“ gestellt (BGR 1977):

„Ziel einer sicheren Endlagerung radioaktiver Abfallstoffe muß es sein, die von ihnen ausgehende schädigende Strahlung … vollkommen von der Biosphäre abzuschirmen. Je nach Zusammensetzung der Abfallstoffe beträgt die notwendige Isolierungszeit wenige Jahrzehnte bis einige 100.000 Jahre. Die geologische Abschirmung muß auch dann noch zuverlässig wirksam sein, wenn sich im Laufe dieser Zeit die geologischen und klimatischen Umweltbedingungen ändern. Geologische Formationen in großer Tiefe ohne Kontakt zum Grundwasserkreislauf bieten sich als Lagerungsmöglichkeit an“ .

Die Forderung ohne Kontakt zum Grundwasserkreislauf wird allerdings in bezug auf Salzstöcke auf den folgenden Seiten des Berichts unverständlicherweise wieder zurückgenommen. Und zwar wird als Begründung angeführt, bei Salzstöcken seien die Ablaugungsvorgänge volumenmäßig zu vernachlässigen, da die Wässer im tieferen Teil des Gipshutes annähernd salzgesättigt seien.

Diese Auffassung ist unverständlich, wenn man bedenkt,

  • daß Salze die wasserlöslichsten Gesteine der Erdkruste sind,
  • daß Salzspiegel und Gipshut ausschließlich das Ergebnis von Lösungsprozessen im Grundwasser sind,
  • und daß eine eventuelle Sättigung der Salzwässer ein sehr labiler Gleichgewichtszustand ist, der schon durch geringe klimatische und geologische Veränderungen (z.B. Erdkrustenbewegungen, Salzaufstieg), aber auch durch kleine menschliche Eingriffe (z.B. Grundwasserspiegelabsenkungen, Trinkwasserförderung) gestört werden kann.

Ungeachtet solcher Tatsachen gab es jedenfalls für die BGR, besser für bestimmte Leute in der BGR, „aus geowissenschaftlicher Sicht keine gewichtigen Bedenken gegen den Salzstock Gorleben als Endlagerstandort“, teilte der Salzexperte Dr. Jaritz von der BGR auf einer Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) im Mai 1981 in Lüchow der Öffentlichkeit mit.

Im September 1977 erzählte der Leitende Direktor Prof. Venzlaff von der BGR dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages eine interessante Geschichte über die Entstehung des Gorleben-Rambower Salzstockes (DB 1977, S. 61/62). Einen Monat später, im Oktober 1977, griffen Reaktor-Sicherheits-Kommission (RSK) und Strahlenschutz-Kommission (SSK) diese Geschichte auf, brachten sie für die Bundesregierung zu Papier und empfahlen ihr den baldigen Beginn der Erkundung des Salzstockes (BMI 1978, S. 28-33).

Venzlaff selbst hat seine Geschichte erst im Juli/August 1978 in der Zeitschrift Atomwirtschaft/Atomtechnik – nicht in einer geologischen Fachzeitschrift – veröffentlicht (Venzlaff 1978).

Mit seiner Geschichte versuchte Venzlaff den Eindruck zu erwecken,

  1. als sei der Salzstock Gorleben-Rambow außerordentlich stabil, weil er seit rund 100.000.000 Jahren seine Form nicht mehr wesentlich verändert habe – im Gegensatz zum Rest der Erde – und
  2. als sei er sehr gut von der Biosphäre abgeschirmt, weil er mit etwa 300 m mächtigen tertiären und quartären Sedimenten bedeckt sei.

Ein anderer Salzstock-Experte, nämlich Dr. Hofrichter vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung (NLfB), Hannover, publizierte ebenfalls im Jahre 1978 in einer Propagandabroschüre für die Atomwirtschaft einen Artikel, in dem er sogar noch weiter ging als Venzlaff. Er behauptete nämlich folgendes:

„Ablagerungen des Tertiär und Quartär über dem Salzstock Gorleben liegen eben, sind nicht verstellt und beweisen, daß der Salzstock zumindest die jüngeren erdgeschichtlichen Entwicklungen (Anm.: Tertiär + Quartär) ohne seine Lage und Form zu verändern, überstanden hat“. (Hofrichter 1978, S. 88)

Ganz anders „äußerte“ sich das NLfB als Institution im selben Jahr (1978):

„Aus hydrogeologischer Sicht ergeben sich im Zusammenhang mit der am Standort Gorleben geplanten Errichtung des NEZ (Anm.: NEZ = Nukleares Entsorgungszentrum) eine ganze Reihe von Fragen, die … anhand des derzeitigen Kenntnisstandes zwar präzisiert, aber nicht beantwortet werden können. Auf möglicherweise auch in jüngster Zeit aktive Ablaugungsvorgänge an der Salzstockoberfläche weisen abflußlose Geländedepressionen sowie hydrochemische Daten hin. Großräumige Grundwasserabsenkungen, die im Zuge der Bauarbeiten sowie der beabsichtigten Grundwasserentnahmen zur Versorgung des NEZ zu erwarten sind, würden eine Aktivierung solcher Ablaugungsvorgänge zur Folge haben, so daß bei ungünstigen geologischen Verhältnissen längerfristig gesehen die Standfestigkeit bzw. die Sicherheit der oberirdischen wie unterirdischen Bauten des NEZ gefährdet sein könnten. Eine ähnlich verstärkte und fortschreitende Ablaugung kann bei ungünstigen Bedingungen auch durch die beim Betrieb des NEZ vom Endlager ausgehende und möglicherweise nach Ablauf einer gewissen Zeit bis an den Salzstockrand reichende Erwärmung verursacht werden, da diese zu einer Vergrößerung und Veränderung der Grundwasserbewegungen führen kann.

Zur Beurteilung der Eignung des vorgesehenen Standortes für den Bau des NEZ sind deshalb neben Untersuchungen im Salzstock auch solche im Bereich der den Salzstock einhüllenden Gesteine erforderlich. Die hydrogeologischen Untersuchungen sollen dabei u.a. eine Klärung darüber bringen, ob der Salzstock im Bereich des geplanten Standortgeländes und in dessen weiterer Umgebung durch Tone und Schluffe von ausreichender Mächtigkeit lückenlos abgedeckt ist, ob über dem Salzstock und seitich davon mehrere Grundwasserstockwerke entwickelt sind und wie gut diese gegebenenfalls voneinander hydraulisch getrennt sind (NLfB 1978, S. 4/5).

Im Gegensatz zu den schon damals eindeutig als tatsachenwidrig identifizierbaren Aussagen von Venzlaff und Hofrichter werden in den Ausführungen des NLfB wesentliche Probleme am Salzstock Gorleben-Rambow aufgezeigt, die von Anfang an bestanden haben.

Doch ohne Rücksicht auf die in der NLfB-Studie enthaltenen Aspekte erlaubte sich die RSK im selben Jahr (1978) folgendes Urteil über Salzgestein im allgemeinen und den Salzstock Gorleben-Rambow im besonderen:

„Das Konzept der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Salzstöcken stellt eine sicherheitstechnisch günstige Lösung dar, mit der ein dauerhafter und sicherer Abschluß der Abfälle gegen die Biosphäre erreicht wird. Die Kenntnisse über die für die sichere Auslegung eines Endlagerbergwerks entscheidenden Parameter (z. B. Temperatur der Glasblöcke, Aufheizung des Salzstockes, thermisch-mechanische Belastbarkeit des Salzgesteins) reichen aus, um festzustellen, daß mit Sicherheit Salzstöcke im norddeutschen Raum zur Verfügung stehen, die für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle geeignet sind.

Aufgrund der großen Ausdehnung des Salzstockes Gorleben ist sichergestellt, daß die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen dort möglich ist. Die große Ausdehnung des Salzstockes läßt weiterhin erwarten, daß genügend große Steinsalzpartien aufgefunden werden können, um auch die im Entsorgungszentrum anfallenden hochaktiven Abfälle aufzunehmen. Eine endgültige Bestätigung ist nach der Erkundung durch Aufschlußbohrungen sowie ggf. durch Schacht- und Streckenauffahrungen möglich“ (BMI 1978, S. 13).

Und die Bundesregierung hat die Auffassung der RSK nicht nur übernommen, sondern sogar schon definitiv festgestellt, daß der Salzstock Gorleben auch für hochradioaktive Abfälle geeignet ist, nicht nur für schwach- und mittelaktive:

„Der Salzstock Gorleben ist für die Lagerung der schwach- und mittelaktiven Abfälle in jedem Falle geeignet. Die endgültige räumliche Anordnung der untertägigen Bergwerksanlagen wird nach Abteufen eines Bergwerkschachtes und Vortreiben unterirdischer Strecken festgelegt werden. Der hochradioaktive Abfall kann sowohl durch die Art seiner Aufbereitung (Konditionierung) als auch durch seine räumliche Anordnung im Salzstock so an die Verhältnisse des endgültig einzurichtenden Bergwerks angepaßt werden, daß auch er endlagerfähig ist. Die notwendigen Kenntnisse und technischen Mittel hierfür sind rechtzeitig verfügbar“ (BMI 1978, S. 3).

Auf dieser wissenschaftlich-politischen Basis begannen im April 1979 die staatlichen Endlagergremien, nämlich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), mit der „Erkundung“ des Standortes Gorleben, die bis heute (1996) noch nicht abgeschlossen ist. Strenggenommen hätten BGR und PTB die Erkundung gar nicht durchzuführen brauchen, da ja RSK und Bundesregierung bereits im Jahre 1978 die Eignung des Salzstockes definitiv festgestellt hatten.

Aufgrund dieses Widerspruches kam von Anfang an der Verdacht auf, daß die Erkundung des Salzstockes de facto nichts anderes ist als der getarnte Bau des Endlagerbergwerkes. In diesem Fall ginge es den Endlagergremien nicht mehr um die geowissenschaftliche Verantwortbarkeit, sondern nur noch um die geotechnische Machbarkeit des Projektes. Die „Erkundung“ wäre somit nichts anderes als eine dreiste Erfindung des Staates zur Täuschung seiner Bürger.

Festzuhalten ist, daß vor Beginn der Untersuchung des Salzstockes Gorleben-Rambow bekannt war,

  • daß sich der Salzstock unter der Elbe bis in die damalige „DDR“ fortsetzt und daß deshalb eine Untersuchung des gesamten Salzstockes aus politischen Gründen kaum durchführbar sein würde;
  • daß der langgestreckte Salzstock sehr wahrscheinlich auf einer Bruchstörung der tieferen Erdkruste liegt;
  • daß der Salzstock wahrscheinlich auf einer geothermischen Anomalie liegt, die – ebenso wie die Bruchstörung – genetisch wahrscheinlich mit der zentraleuropäischen Riftzone zusammenhängt;
  • daß der Salzstock auf einer Antiklinalstruktur des Subsalinars liegt, die grundsätzlich erdgashöffig ist;
  • daß die Bruchstörung unter dem Salzstock wahrscheinlich in Verbindung steht mit der geophysikalischen Anomalie des Prignitz-Blockes und daß im Bereich der Prignitz das stärkste tektonische Erdbeben Norddeutschlands in historischer Zeit mit einer wahrscheinlichen Epizentralintensität von Io = VII oder VIII stattgefunden hat;
  • daß aus Präzisionsnivellements auf mecklenburgischem Gebiet rezente vertikale Erdkrustenbewegungen abgeleitet worden sind, die auffällige Parallelität zu den Streichrichtungen der geologischen Strukturen des tieferen Untergrunds erkennen lassen und daß danach der Salzstock im Spannungsfeld zwischen dem Hebungsbereich der Prignitz im Osten und dem Senkungsbereich von Lübtheen im Westen liegt;
  • daß an der Oberfläche über dem Salzstock und in seiner Umgebung Relief- und Gewässeranomalien vorhanden sind, die größtenteils nur als Ausdruck von geologisch sehr junger Instabilität des Untergrunds interpretiert werden konnten;
  • daß selbst in den oberen Grundwasserhorizonten über dem Salzstock stellenweise sehr hohe Chlorid- und Sulfatgehalte auftreten, die sowohl Grundwasserkontakt als auch Auflösung des Salzstockes belegen;
  • daß über dem Gorlebener Teilsalzstock, auf dem Höhbeck, ein Trinkwasserwerk betrieben wird und daß in der näheren und weiteren Umgebung des Salzstockes bedeutende Grundwasserreserven vorhanden sind;
  • daß über dem Gorlebener Teilsalzstock eine quartäre Erosionsrinne unbekannter Tiefe liegt;
  • daß im Gorlebener Teilsalzstock am Anfang dieses Jahrhunderts mindestens drei Kalisalz-Erkundungs-
    bohrungen abgeteuft worden sind und daß über genaue Lage und Versiegelung der Bohrlöcher keine zuverlässigen Unterlagen vorhanden sind;
  • daß aufgrund der Bohrergebnisse im Gorlebener Teilsalzstock mächtige wärmeempfindliche Carnallitschichten vorhanden sind;
  • daß der Gorlebener Teilsalzstock an seiner Südostflanke einen Überhang aufweist, der eine komplizierte Innenstruktur erwarten ließ (BMFT 1981, S. 42/43).

Über diese regionalen Befunde hinaus hatte der Geologe Dr. Mauthe von der Universität Hannover Salzstöcke im allgemeinen als ungeeignet für die Endlagerung radioaktiver Abfälle charakterisiert:

„Der Plan, große Mengen radioaktiver Materialien in Salinargesteine von Salzstöcken einzulagern, schließt die Rückholbarkeit praktisch aus. Bei der Abschätzung des Langzeitverhaltens der Gesteine, der Grubenbaue und des gesamten Diapirs sind – wie auch beim Einlagerungsvorgang selbst – Fehler nicht auszuschließen und nicht korrigierbar.

Salzstöcke sind grundsätzlich instabile Gesteinskörper. Die an ihrem Aufbau überwiegend beteiligten Gesteine sind die wasserlöslichsten der Erdkruste; sie reagieren am empfindlichsten auf mechanische und thermische Beanspruchung und sind am reaktionsfähigsten bei möglichen Interaktionen zwischen Einlagerungsmaterial und Einlagerungsmedium. Salzstöcke sind die auf bergtechnische Eingriffe am sensibelsten reagierenden Gesteinskörper, insbesondere, wenn der am Salzspiegel herrschende Lösungszustand gestört wird, wenn durch künstliche Hohlräume im Innern Kriechbewegung (Konvergenz) des gesamten Salinars ausgelöst wird und wenn mit der Einlagerung thermische Belastungen einhergehen, welche höher sind als die mit der Gesteinsbildung und -umbildung verbundenen Temperaturen es jemals waren.

Geowissenschaftliche Gründe, Erfahrungen aus der Bergbaukunde und die Erwartung, daß man fehlerhaftes Handeln nicht ausschließen kann, führen den Verfasser zu der Überzeugung, daß die Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salz nicht zu empfehlen und nicht zu verantworten ist“ (Mauthe 1979, S. 52-53).

Akt I: Die übertägige Erkundung des Teilsalzstockes Gorleben (1979-1984)

Wie nicht anders zu erwarten war, sind die geologischen Kenntnisse der 70er Jahre durch die Untersuchungen der 80er Jahre, soweit entsprechende Untersuchungen überhaupt durchgeführt wurden, in vollem Umfang bestätigt worden.

Darüber hinaus wurde festgestellt, daß die Struktur des Deckgebirges noch wesentlich ungünstiger ist, als man vorher erwartet hatte: Die quartäre Erosionsrinne ist so weit in den Untergrund eingetieft, daß auf einer Fläche von etwa 8 km² grundwasserleitende Sande und Kiese unmittelbar auf dem Salzstock liegen. Das heißt, die ursprünglich geschlossene tertiäre Tondecke über dem Salzstock ist in diesem Bereich völlig zerstört, so daß sie keine Isolationsfunktion für den Salzstock mehr hat.

Diese und die anderen geowissenschaftlichen Befunde sind dem Deutschen Bundestag, vertreten durch seinen Innenausschuß, seit Mitte 1984 bekannt. Denn bis Ende Mai 1984 hatten zwölf Sachverständige (Geowissenschaftler, Bergbautechniker und Physiker) einen umfangreichen Fragenkatalog des Innenausschusses schriftlich beantwortet und ihre Ausführungen am 20. Juni 1984 mündlich vertreten. Fünf der acht befragten Geowissenschaftler waren zu dem Ergebnis gekommen, daß der Salzstock Gorleben-Rambow und sein Deckgebirge in keiner Weise die Voraussetzungen für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erfüllen; ein weiterer wollte sich nicht festlegen, und nur die beiden Vertreter der BGR vertraten die abwegige Auffassung, man könne erst nach Abschluß der noch ausstehenden untertägigen Untersuchungen ein Urteil abgeben.

Stellvertretend für die Auffassungen der fünf Geowissenschaftler, die von einer Fortsetzung der Standortuntersuchungen abgeraten haben, seien hier nur einige Kernsätze aus den Ausführungen des Geochemikers Prof. Herrmann von der Universität Göttingen zitiert:

„Bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Salzstock müssen der Gesteinskörper und die Gesteinsschichten als langfristig wirksames geologisches Mehrfachbarrierensystem ausgebildet sein. Mindestens der Salzstock und das darüberliegende Deckgebirge müssen die Hauptsperren zwischen Endlager und Biosphäre bilden. Die Forderung nach einem geologischen Mehrfachbarrierensystern war Bestandteil des staatlichen Endlagerkonzeptes vor dem Beginn der Erkundung in Gorleben.

Die Erkundung und Festlegung eines Endlager-Salzstockes hat nach dem im Bereich der Geowissenschaften praktizierten Prinzip der vergleichenden Untersuchungen zu erfolgen. Das heißt, es müssen zunächst mehrere potentielle Endlagersalzstöcke benannt und durch Übertageerkundung untersucht werden. Für die Untertageerkundung ist ein Salzstock auszuwählen, bei welchem das Vorhandensein eines langfristig wirksamen geologischen Mehrfachbarrierensystems (Salzstock plus Deckgebirge) nachgewiesen worden ist. Im Gegensatz zu dieser Vorgehensweise sind die Untersuchungen beim derzeitigen staatlichen Konzept auf einen einzigen Salzstock begrenzt.

Die Übertageerkundung in Gorleben hat eindeutig ergeben, daß weder das Deckgebirge noch der Salzstock voll wirksame geologische Barrieren bilden. Daher existiert in Gorleben kein für Endlagerzwecke zu forderndes geologisches Mehrfachbarrierensystem.

Das Deckgebirge besteht nicht aus zusammenhängenden Gesteinsschichten, welche kontaminierten Lösungen den Weg in die Biosphäre versperren könnten.

Im Salzstock sind bevorzugt an den Flanken bis in 2000 m Tiefe mehrfach Reservoire von konzentrierten Salzlösungen angetroffen worden. Diese Salzlösungen, welche in Gesteinsschichten über und unter dem geplanten Endlagerniveau (800-1000 m Tiefe) eingeschlossen sind, bilden eine potentielle Gefahrenquelle für das Endlager. Bei der Bewegung der Salzschichten durch die Einlagerung stark wärmeproduzierender Abfälle können sich Wegsamkeiten zwischen den Lösungsreservoiren im Salzstock (auch Nebengestein, Deckgebirge?) und dem Endlagerbereich ausbilden. Der Salzstock ist daher nur begrenzt als geologische Barriere zu bewerten.

Durch den Ausfall des Deckgebirges als wirksame geologische Barriere und der nur teilweisen Funktion des Salzstockes als geologische Barriere bildet die Lokalität Gorleben nach Abschluß der Übertageerkundung im günstigsten Fall noch ein geologisches Einbarrierensystem. Ein solches Einbarrieren-
system ist für Endlagerzwecke ungeeignet“
(DB 1984, S. 389-391.)

Wer nun erwartet hatte, der Bundestag bzw. die Bundesregierung würde sich dem mehrheitlichen geowissenschaftlichen Sachverstand anschließen und die Untersuchungen des Standortes Gorleben beenden oder zumindest so lange aussetzen, bis auch andere Standorte von Übertage aus zum Vergleich untersucht waren, der hatte sich getäuscht. Denn ohne eine umfassende amtliche Bewertung der Ergebnisse der Übertageuntersuchung wurde sofort mit der Untertageuntersuchung des Gorlebener Teilsalzstockes begonnen.

Akt II: Die untertätige Erkundung des Teilsalzstockes Gorleben (1984-?)

Zur untertägigen Erkundung des Salzstockes mußten zuerst zwei Schächte abgeteuft werden, von denen aus die Erkundung der inneren Struktur des Salzstockes durch Auffahren horizontaler Strecken im geplanten Endlagerniveau (800-1000 m) möglich ist.

Obwohl das Abteufen von Schächten im Norddeutschen Tiefland seit langem Stand von Wissenschaft und Technik ist, kam es beim Bau des Schachtes 1 in Gorleben zu großen Schwierigkeiten:

Der im Tiefkälteverfahren (-40°C) erstellte künstliche Bodenfrostkörper konnte trotz einer Gefrierzeit (ca. 500 Tage) dem natürlichen Druck des Deckgebirges nicht standhalten, so daß es am 12.5.1987 zu einem Schachtunfall kam. Dabei kam ein Bergmann ums Leben und fünf weitere wurden verletzt, weil der Betonsteinausbau des Schachtes zu schwach bemessen war und auch eine improvisierte Nachbesserung mit Stützringen aus Stahl keine Lösung gebracht hatte.

Ein Stützring in 230 m Tiefe brach und stürzte auf die darunter arbeitenden Bergleute hinab. Ein Abscheren der Gefrierrohre im Deckgebirge und somit das gänzliche Auftauen des Bodenfrostkörpers mit nachfolgendem Zusammenstürzen und Ersaufen des Schachtes konnte nur durch eiliges Einbringen eines Magerbetonzylinders verhindert werden.

Anstatt den Standort Gorleben aufzugeben, wurde ein neues Schachtbaukonzept entworfen und das Schachtabteufen mit etwa dreijähriger Verzögerung fortgesetzt, bis heute zwar noch erfolgreich; aber wie lange noch?

Immerhin sah sich der Bundestag, vertreten durch seinen Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, im Jahre 1988 veranlaßt, eine weitere Anhörung zu „Gorleben“ durchzuführen. Das Resume der schriftlichen Stellungnahme des Verfassers ist bereits in Kapitel 1 dieser Darstellung aufgeführt.

Eine Teilnahme an der mündlichen Anhörung hat der Verfasser abgelehnt und in einem Schreiben vom 12.4.1988 an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses folgendermaßen begründet:

„Ich war 1984 davon ausgegangen, daß nach der damaligen Anhörung im lnnenausschuß die Untersuchungen in Gorleben unverzüglich eingestellt würden. Denn fünf der acht befragten Geowissenschaftler konnten in einer Fortsetzung der Untersuchungen keinen Sinn mehr erkennen. Es waren dies Dr. Appel, Prof. Duphorn, Prof. Herrmann, Dipl.-Geol. Kreusch und ich. Prof. Gies hatte sich nicht festgelegt; nur die BGR-Geologen Prof. Venzlaff und Dr. Jaritz hatten sich mit Argumenten, die man kaum als solche bezeichnen kann (vgl. DB 1984, S. 222-235), für eine Fortsetzung der Standorterkundung ausgesprochen.

Aus den Tatsachen,

  • daß aus der Anhörung des Innenausschusses im Jahre 1984 keine Konsequenzen gezogen wurden,
  • daß jetzt wieder dieselben BGR- und PTB-Sachverständigen wie 1984 und andere in das Projekt Gorleben involvierte Gutachter bzw. Vertreter von Genehmigungsbehörden die Mehrheit der Sachverständigen bilden,
  • daß jedoch unabhängige Geowissenschaftler in wesentlich geringerer Zahl als 1984 vertreten sind, obwohl es ein großes Potential geowissenschaftlichen Sachverstandes in diesem unseren Lande gibt,

muß ich schließen, daß sich bestimmte Politiker bzw. Parteien erneut ihr „wissenschaftliches“ Plazet für den Kurs holen wollen, der im sogenannten Entsorgungsbericht der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung vom 03.01.1988 (vgl. BMU 1988) ja bereits festgelegt worden ist.

Leider kann ich in dieser Anhörung nichts anderes mehr erkennen als einen Schaukampf, der weniger der Wahrheitsfindung als vielmehr der pseudowissenschaftlichen Legitimierung einer verantwortungslosen Politik dienen soll. Deshalb werde ich an der Anhörung am 18.04.1988, entgegen meiner ursprünglichen Absicht, nicht mehr teilnehmen“.

Wie nicht anders zu erwarten war, wurden aus der Anhörung von 1988 dieselben Konsequenzen gezogen wie aus der von 1984: Die Erkundung des Standortes Gorleben wurde kommentarlos fortgesetzt.

Mit dem Zusammenschluß von Deutschland/Bundesrepublik und Deutschland/DDR im Jahre 1990 trat für den Standort Gorleben eine neue Situation ein: Der Salzstock rückte aus einer staatlichen Randlage in eine Zentrallage. Im Gegensatz zu ihrer früheren Meinung hielten die Endlagergremien jetzt auch eine Erkundung des nordelbischen Teilsalzstockes Rambow für erforderlich. Diese ist aber bisher nicht in Gang gekommen, weil sich die neuen Bundesbürger aus guten Gründen weigern, ihren Grund und Boden für unsinnige Bohrungen zugänglich zu machen.

Akt III: Der Beginn der politischen Abkehr von Gorleben (1992-1993)

Im Jahre 1992 ergriff das Land Niedersachsen die Initiative zu einer Neubewertung des Standortes Gorleben und ließ die Eignungshöffigkeit des Salzstockes unter anderem von den Geowissenschaftlern begutachten, die bereits in den 80er Jahren den Bundestag kritisch beraten hatten. Diese haben ihre früheren Bewertungen bestätigt und weiter untermauert.

Lediglich Herrmann ist von seiner früheren Position teilweise abgerückt: „Anders als vor 10 Jahren stellt sich die Problematik der Isolationswirkung des Deckgebirges über dem Salzstock Gorleben hinsichtlich einer möglichen Barrierenwirkung gegenüber fluiden Phasen auf Grund unserer neuen Untersuchungsergebnisse an Gesteinen aus dem Salzstockinneren in modifizierter Weise. Dieser Befund kann nur durch eine geologische und bergmännische Untertageerkundung des Salzstockes Gorleben überprüft und ergänzt werden“ (Herrmann u. Knipping 1993, S. 110).

Um die wissenschaftliche Basis zu seiner Meinungsbildung zu verbreitern, veranstaltete das Land Niedersachsen, vertreten durch sein Umweltministerium, vom 21. bis 23. September 1993 ein „Internationales Endlager-Hearing“ in Braunschweig, zu dem etwa 20 Wissenschaftler eingeladen waren. Seither steht für die Niedersächsische Landesregierung endgültig fest, daß der Salzstock Gorleben-Rambow als Endlager für radioaktive Abfälle ungeeignet ist. Aber die Bundesregierung hat sich leider bis heute noch nicht zu diesem Standpunkt der Vernunft durchringen können.

Zusammenfassend seien hier die Argumente gegen den Standort Gorleben aufgeführt, die der Verfasser im Jahre 1993 in seinem Gutachten für das Land Niedersachsen vorgetragen hat:

„Unter ‚Eignungshöffigkeit‘ des Salzstockes Gorleben-Rambow wird verstanden, daß aufgrund der bisherigen geowissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse zu hoffen oder zu erwarten ist, daß irgendwann ein geowissenschaftlich begründeter Beweis für die Eignung des Salzstockes als Endlager für radioaktive Abfälle geliefert werden kann.

Es wird davon ausgegangen, daß ein Eignungsbeweis nur unter der Voraussetzung erbracht werden kann, daß die beiden am Salzstock-Standort Gorleben vorhandenen geologischen Barrieren, nämlich das Salzgebirge und das Deckgebirge, in der Lage sind, die im geplanten Endlager zu deponierenden Radionuklide langfristig von der Biosphäre zu isolieren. Als erforderliche Isolationszeit wird die Abklingzeit (10 bis 20 Halbwertzeiten) von Neptunium237 festgelegt, also 20-40 Millionen Jahre, weil Np-237 als hochtoxisches, langlebiges künstliches Radionuklid in bedeutender Menge im geplanten Endlager enthalten sein würde.

Da die Erdkruste des Norddeutschen Tieflandes, insbesondere in der Region des unteren Elbetales, in welcher der Salzstock Gorleben-Rambow liegt, in der Quartärzeit (die vergangenen 2 Millionen Jahre) durch intensive tektonische, glazioisostatische, erosive, sedimentäre, halokinetische und subrosive Prozesse geformt wurde, ist damit zu rechnen, daß sie sehr wahrscheinlich auch in der geologischen Zukunft in ähnlicher Weise weitergeformt wird. Sie ist von einem geologisch konsolidierten stabilen Zustand, der für eine Langzeitisolierung erforderlich ist, noch weit entfernt.

Der Teilsalzstock Gorleben befindet sich günstigstenfalls in einem instabilen halokinetischen Gleichgewichtszustand. Wahrscheinlich ist er sogar noch in Bewegung, das heißt, er steigt gegenwärtig weiter empor und wird im gleichen Maß abgelaugt. Auf jeden Fall hat er großflächigen Kontakt mit den umfangreichen Grundwasserleitern seines Deckgebirges.

Da das Deckgebirge zwischen Salzstock- und Geländeoberfläche eine durchgehende Wasserwegsamkeit aufweist, ist das Deckgebirge als Barriere gegen potentiell aus dem Salzstock austretende Radionuklide nicht hinreichend funktionsfähig. Das gilt insbesondere für den Fall von Deckgebirgszusammenbrüchen beim jederzeit möglichen Ersaufen von Bergwergshohlräumen als Folge von natürlichen oder bergbaulich bzw. einlagerungsspezifisch induzierten gebirgsmechanischen oder -chemischen Prozessen in der Erkundungs-, Betriebs- oder Nachbetriebsphase. In solchen Fällen bräche die Isolationsfunktion des Deckgebirges gleichzeitig mit der des Salzgebirges völlig zusammen.

Unabhängig vom Standort Gorleben ist festzustellen, daß über die erdgeschichtliche Vergangenheit des Norddeutschen Tieflandes und seiner Salinarstrukturen noch so viele geowissenschaftliche Meinungsverschiedenheiten bestehen, daß eine brauchbare Prognose über die geologische Zukunft als Basis einer Langzeitsicherheitsanalyse für ein Endlager im Norddeutschen Tiefland unmöglich ist.

Scheinbar gesicherte „Erkenntnisse“ über die Dynamik des Zechstein-Salzaufstiegs und der Wechselwirkungen zwischen Salz-, Deck- und Flankengebirge müssen erneut in Frage gestellt werden. Denn die horizontal gerichtete Verdrängung des Deckgebirges durch halokinetisch aufsteigendes Salz ist bisher übersehen worden. Infolgedessen muß die Methode der Randsenkenanalyse zur Rekonstruktion der Entwicklungsgeschichte von Salzstöcken von Grund auf überprüft werden.

Gravierende Meinungsverschiedenheiten bestehen auch über die endogen-tektonische bzw. glazioisostatische Aktivität im Norddeutschen Tiefland. Die zur Zeit noch herrschende Lehrmeinung über die subglaziale Genese der tiefen Rinnen in der Quartärbasis muß sehr wahrscheinlich zugunsten einer hebungstektonisch gesteuerten subaerischen Genese revidiert werden. Daraus ergeben sich auch wesentliche neue Fragen im Hinblick auf die seismotektonische Gefährdung des geplanten Endlagerstandortes Gorleben.

Zahlreiche übertägige Ermittlungsdefizite im Raum Gorleben-Rambow (keine Berücksichtigung des Teilsalzstockes Rambow, keine Tiefbohrungen bis ins Subsalinar, zu wenige Bohrungen in der Lenzen-Meetschower Talaue, zu grobe Bohrtechniken im holozänen und jungpleistozänen Deckgebirge, u.a.) belegen, daß die mit der Untersuchung des Standortes beauftragten Institutionen nicht mit der sachnotwendigen Sorgfalt vorgegangen sind.

Da diese Institutionen auch die physikalisch-chemische Instabilität von Salzgesteinen und die halokinetische Mobilität von Salzstöcken als Folge thermischer und radioaktiver Belastung seitens eines Endlagers weitgehend ignorieren, ist zu befürchten, daß nicht geprüft wird, ob im Teilsalzstock Gorleben ein Endlagerbergwerk geowissenschaftlich verantwortbar ist, sondern daß nur ausfindig gemacht wird, in welchen Bereichen des Salzstockes es geotechnisch herstellbar ist.

Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen, daß es keine „Hoffnung“ mehr gibt, einen geowissenschafflich begründeten Beweis für eine „Eignung“ des Salzstockes Gorleben-Rambow als kurz-, mittel- und langfristig sicheres Endlager für radioaktive Abfälle liefern zu können. Folglich sind weitere Untersuchungen des Standortes Gorleben überflüssig“ (Grimmel 1995, S.80-82).

Akt IV: Der Stand von 1996: Gorleben vor dem juristischen „Aus“?

In nicht weniger als zwölf (!) Jahren hat man es jetzt geschafft, zwei Schächte des Erkundungsbergwerkes bis in 840 m Tiefe abzuteufen und in diesem Niveau durch eine horizontale Strecke miteinander zu verbinden.

Der untertägige „Durchschlag“ zwischen den jeweils 225 m langen Teilstrecken wurde am 21.10.1996 um 20.10 Uhr medienwirksam zelebriert. Vier Tage später trafen sich in der Gaststätte „Alte Burg“ in Gorleben Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung, des Bergamtes Celle, des Endlagers Morsleben, des geplanten Endlagers Schacht Konrad sowie der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern, um die „Etappe auf dem Weg zur untertägigen Erkundung“ (BfS) zu feiern.

Ein Wermutstropfen für die Erkunder, der allerdings auf der Feier nicht ausgeschenkt wurde, war ein Rechtsgutachten von Prof. Brünneck, das dieser in derselben Woche seinem Auftraggeber, nämlich dem Niedersächsischen Umweltministerium, übergeben hatte. In diesem Gutachten kommt Brünneck zu derselben Auffassung, die der Rechtsanwalt Dr. Geulen schon seit Jahren vertritt, nämlich, daß eine weitere Erkundung des Salzstockes rechtlich nicht möglich ist, und zwar aus folgenden Gründen:

Für die untertägige Erkundung besteht deshalb keine Rechtsgrundlage, weil der größte Teil des Salzstockes, auf den es die Erkunder abgesehen haben, privates Eigentum des Grafen Bernstorff ist. Dieser weigert sich jedoch beharrlich, auf seine Grundflächen- und Salzrechte zugunsten des unsinnigen Projektes zu verzichten. Graf Bernstorff und sein Anwalt Dr. Geulen, wie jetzt auch Prof. Brünneck, konnten nachweisen, daß eine „Zwangserkundung“ oder gar eine Enteignung, die vom BfS beantragt wurde, im Fall eines „Erkundungsbergwerkes“ rechtlich ausgeschlossen ist. Neben dem Grafen Bernstorff besitzen auch die Kirchgemeinden in der Region Gorleben Grundflächen- und Salzrechte, an denen die Erkunder interessiert sind. Auch diese sind nicht bereit, ihre Rechte abzutreten. Auch sie glauben nicht an eine ergebnisoffene Erkundung des Gorlebener Teilsalzstockes.

Akt V: Alternativen zu Gorleben

Nach einer Aufgabe des „eignungshoffnungslosen“ Salzstockes Gorleben-Rambow wäre aus grundsätzlichen geowissenschaftlichen Überlegungen davon abzuraten, andere Salzstöcke auf ihre Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle zu untersuchen. Ergänzend zu den bereits weiter vorne genannten Argumenten von Mauthe seien hier noch die Aspekte aufgeführt, die der Verfasser auf dem Endlager-Hearing in Braunschweig vertreten hat:

„Salzstöcke weisen folgende endlagergefährdende Eigenschaften, Merkmale und Prozesse auf:

  • Inhomogenität (Steinsalz, Kalisalze, Anhydrit, Salzton);
  • komplizierte halokinetische Deformationen (Falten, Brüche);
  • instabiler halokinetischer Gleichgewichtszustand;
  • hohe Löslichkeit von Steinsalz und Kalisalzen im Grundwasser;
  • hohe Wasserleitfähigkeit von klüftigem Anthydrit und Salzton;
  • geringe Sorptionsfähigkeit von Salzgesteinen für Radionuklide;
  • hoher Kristallwassergehalt und Wärmeempfindlichkeit (Schmelzen, Kristallwasserabgabe) von Kalisalzen;
  • Thermomigration von Lösungseinschlüssen im Salzstock in Richtung wärmeproduzierende Abfälle;
  • chemische Aggressivität heißer Salzlösungen (Auflösung künstlicher Barrieren);
  • radiolytische Zersetzung von Steinsalz zu metallischem Natrium und Chlorgas (exotherme, evt. explosive Rückreaktionen; Aufschmelzen von Salz und Abfällen);
  • radiolytische Zersetzung von Wasser zu Wasserstoff: und Sauerstoffgas (Druckaufbau bei Gasundurchlässigkeit des Salzkörpers; Bersten des Salzkörpers; Eindringen von Grundwasser; Auspressen kontaminierter Lösungen durch Salzkonvergenz);
  • vielfältige, z.T. noch unbekannte chemische Wechselwirkungen zwischen radioaktiven Abfällen und Salzgesteinen/Salzlösungen/Salzschmelzen;
  • Mobilisierung von Salzgesteinen durch wärmeproduzierende radioaktive Abfälle (Destabilisierung des Bergwerks; Rißbildung in der Salzschwebe über dem Bergwerk; Migration von Abfallcontainern; unübersehbare und unberechenbare Folgewirkungen);
  • irreversibles Ersaufen von Salzbergwerken infolge von Riß- und Spaltenbildung im Salzkörper infolge künstlicher Veränderungen der natürlichen Spannungszustände im Salzstock;
  • unbeabsichtigte Zerstörung eines Endlagers durch zukünftige Lagerstättenerkundung;
  • zu geringer Abstand eines Endlagers in einem Salzstock von der Biosphäre (< lOOOm);
  • wirtschaftliche Entwertung einer Salzlagerstätte durch eingelagerte radioaktive Abfälle“ (NU 1993, Bd. 2, S. 264/265).

Als Weg aus der „Gorleben-Salzstock-Sackgasse“ hat der Verfasser auf dem Hearing ein Sieben-Punkte-Programm vorgeschlagen, das unverzüglich befolgt werden sollte:

  1. „Eine nicht rückholbare „End“lagerung radioaktiver Abfälle darf erst dann durchgeführt werden, wenn auf internationaler Ebene Konsens über die geowissenschaftlich und geotechnisch bestmöglichen Lösungen erzielt worden ist.
  2. Die bisher produzierten hochaktiven und/oder langlebigen Abfälle sind wegen der Gefahr terroristischer Anschläge in bunkerartig gesicherten Zwischenlagern bis zur Verfügbarkeit von akzeptablen Endlagern aufzubewahren.
  3. Endlager müssen nach dem Multibarrierensystem ausgelegt sein. Neben leistungsfähigen technischen sind folgende natürliche geologische Barrieren anzustreben:
  • Mechanisch und chemisch weitgehend stabile Endlagerformationen in großer Tiefe mit niedrigem Rohstoffpotential, damit die Wechselwirkungen zwischen Abfällen und Gestein möglichst gering, die Radionuklidwanderwege zur Biosphäre möglichst weit und die Gefährdung der Endlager durch zukünftige Rohstoffsuchende, die von der Existenz der Endlager eventuell nichts mehr wissen, möglichst klein sind („petrographische Barriere“);
  • Hohe tektonische Stabilität in der geologischen Vergangenheit, damit die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Aufbrüche der Endlager durch Erdkrustenbewegungen möglichst gering ist („tektonische Barriere“);
  • Binnenentwässerung, damit aus den Endlagern entweichende Radionuklide nicht ins Weltmeer gelangen können, sondern räumlich begrenzt festgehalten werden („morphologische Barriere“);
  • Arides Klima, damit aus den Endlagern entweichende Radionuklide keine zumindest in der geologischen Gegenwart dichtbesiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschatten schädigen können („klimatologische Barriere“).

4. Die bisher verfolgte „nationale Option“ der Endlagerung („Jeder Staat muß die auf seinem Territorium produzierten radioaktiven Abfälle auch auf seinem Territorium endlagern“) sollte aufgegeben werden, weil sich das unter 3. dargestellte Multibarrierensystem in vielen Ländern nicht verwirklichen läßt.

5. Seetransporte von bestrahlten Brennelementen oder Wiederaufbereitungsabfällen sollten vermieden und auf langen Strecken (z.B. Japan-Frankreich) untersagt werden.

6. Aus 5. ergibt sich, daß beispielsweise die auf dem eurasischen Kontinent produzierten und zwischengelagerten Abfälle auch in eurasischen Endlagern zu deponieren sind. In Anbetracht großer Mengen unkontrolliert gelagerter radioaktiver Abfälle aus militärischer und ziviler Produktion in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion bzw. des Ostblocks ist eine enge und intensive Kooperation zwischen west- und osteuropäischen bzw. -asiatischen Staaten bei der Endlagerforschung anzustreben. Dabei ist auch zu prüfen, ob das zentrale Bergwerk- oder das dezentrale Tiefbohrlochkonzept (nach Ringwood) für eine langfristige Isolation bessere Voraussetzungen liefert (NU, Bd. 2, S. 265).

7. Der Unterzeichner empfiehlt, die bis jetzt in der Region Gorleben/Niedersachsen errichteten Zwischen- und Endlagergebäude in ein „Niedersächsisches Museumsdorf für technische Fehlentwicklungen des 20. Jahrhunderts“ umzuwandeln, in dem vor allem die Gefährdung der Biosphäre durch den sogenannten Kernbrennstoffkreislauf dargestellt, erläutert und dokumentiert wird.

Auf der Basis dieses Programms, insbesondere des unter Punkt 3 aufgeführten Multibarrierensystems, ergeben sich global folgende Regionen, die für eine Endlagerung der bisher produzierten radioaktiven Abfälle eignungshöffig und deshalb erkundungswürdig sind:

  • die Becken zwischen dem Kaspischen Meer im Westen und dem Großen Chingan im Osten Zentralasiens (für den europäisch-nordasiatischen Teilkontinent);
  • die Becken zwischen den westarabischen und nordiranischen Gebirgsketten (für den südasiatischen Teilkontinent);
  • das große Becken zwischen der Wasatch Range im Osten und der Sierra Nevada im Westen der USA (für den nord- und südamerikanischen Kontinent);
  • die nord- und südafrikanischen Becken im Bereich von Sahara und Kalahari (für den afrikanischen Kontinent);
  • die Becken im Inneren Australiens (für den australischen Kontinent).

Diese scheinbar große Auswahl an potentiellen Endlagerregionen wird allerdings dadurch erheblich reduziert, daß viele Teile dieser fünf Regionen nicht die erforderlichen petrographischen und tektonischen Barrieren aufweisen und deshalb ausscheiden.

Im übrigen liefert auch das Multibarrierensystem keine geologisch langfristige Garantie für einen sicheren Einschluß endgelagerter radioaktiver Abfälle mit langen Halbwertzeiten. Denn alle Gesteine und darin errichtete Endlager nehmen am Gesteinskreislauf der Erde teil, durch den auch die tiefsten Gesteinsstockwerke der Erdkruste früher oder später wieder ans Tageslicht befördert werden (Grimmel 1993).

Unter diesem Aspekt betrachtet ist jede „End“lagerung letztlich nichts anderes als eine „Zwischen“lagerung. Unsere einzige Chance besteht darin, diese Zwischenlagerphase in der Erdkruste so zu gestalten, daß die Radioaktivität der Abfälle in der Tiefe der Erdkruste möglichst lange ohne Kontakt zum Wasserkreislauf und zur Biosphäre abklingen kann.

Abschließend sei deshalb noch einmal betont, daß die hier vorgenommene Benennung von potentiellen Endlagerregionen keinesfalls eine Lösung, sondern nur eine Notlösung der Entsorgung sein kann und daß eine Fortsetzung der Produktion großer Mengen radioaktiver Abfälle nicht zu verantworten ist.

Schlußbemerkung

Fast zwanzig Jahre nach der Benennung des Standortes Gorleben im Februar des Jahres 1977 scheint das aus geowissenschaftlicher Sicht von Anfang an unverantwortliche Projekt „Endlager Gorleben“ bzw. „Erkundungsbergwerk Gorleben“ gegen Ende des Jahres 1996 vor dem juristischen „Aus“ zu stehen.

Ein undurchsichtiger Nebel, in dem atomindustriefreundliche Bundespolitiker und -wissenschaftler agiert haben, um von den Bundesbürgern nicht gesehen zu werden, scheint den Akteuren selbst die Orientierung genommen zu haben.

20 Jahre Zeit und 2 bis 3 Milliarden Deutsche Mark sind bisher auf der Gorlebener Bühne von Personen verspielt worden, die offenbar vergessen haben, daß sie als Wissenschaftler der Wahrheit und als Politiker dem deutschen Volke verpflichtet sind.

Die “ Eignungshöffigkeit“ des Salzstockes Gorleben-Rambow ist nichts anderes als ein Trugbild, hinter dem man die „Eignungshoffnungslosigkeit“ versteckt.

„You can fool all the people some of the time
and some of the people all the time,
but you cannot fool all the people all of the time“

Abraham Lincoln (1809-1865, Präsident der USA von 1860 bis 1865) in einer Rede am 8. September 1858.

Hamburg, 21.1.1996

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