Bonns Zwing-Herren: Nachmann, Bubis, Friedman, Wolffsohn, Reich-Ranicki

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Beschreibung

A5 Heft, 30 Seiten, geheftet

 

Der Autor sagt:

Anwendung und Nichtanwendung
des Paragraphen 130 lassen sich erklären mit der Politik der angeblich freien
Hand, die in Wahrheit den Bonnern von fremden Zwingherren geführt wird. Die
Einführung dieses Paragraphen in das Strafgesetzbuch soll bewirken, daß der
Bürger nicht mehr aufmuckt, schweigt, Angst bekommt, zum idealen Untertan wird,
der selbst bei gröbsten Beleidigungen nicht hinhört. Diejenigen, die bei Rushdie
Krokodilstränen vergießen, sind soweit gebracht, daß sie wegschaun, wenn einer
der Eigenen scheibchenweise hingerichtet wird.